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Swagelok-Ethikkodex für Lieferanten

Erwartungen an Lieferanten

Wir erwarten von unseren Lieferanten, dass sie uns bei Swagelok dabei unterstützen, unser Markenversprechen umzusetzen und Produkte mit herausragender Qualität und erstklassigen Services bereitzustellen.

Einführung

Die Swagelok Company führt ihre Geschäfte stets im Einklang mit den folgenden Grundwerten: Qualität, Integrität, Respekt, kontinuierliche Verbesserung, Kundenorientierung und Innovation. Wir erwarten daher von unseren Lieferanten, dass ihre Aktivitäten diese Grundsätze widerspiegeln.

Auch wenn Lieferanten Unternehmen sind, die nicht direkt von der Swagelok Company kontrolliert werden, können ihre Geschäftsaktivitäten erhebliche Auswirkungen auf Swagelok haben. Der Ethikkodex für Lieferanten („der Kodex“) beschreibt die Mindeststandards, die unsere Lieferanten einhalten müssen.

Einhaltung lokaler Gesetze

Lieferanten müssen sich an alle geltenden Gesetze, Vorschriften und Bestimmungen der Länder, Staaten und Gemeinden halten, in denen sie tätig sind. [Über die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben hinausgehend werden Lieferanten mit diesem Kodex dazu angehalten, gesellschaftliche Verantwortung zu übernehmen und sich für den Umweltschutz zu engagieren.]

Qualität als höchste Priorität

Alle von den Lieferanten bereitgestellten Produkte und Dienstleistungen müssen die gesetzlich vorgeschriebenen Qualitäts- und Sicherheitsstandards erfüllen. Lieferanten müssen alle Qualitätsanforderungen von Swagelok einhalten, wenn sie Geschäfte mit oder im Namen von Swagelok abwickeln.

Ethikkodex

Geschäftsintegrität

Jegliche Formen der Korruption, Erpressung und Veruntreuung sind strengstens verboten. Lieferanten dürfen im Rahmen ihrer Tätigkeiten niemals – weder direkt, noch über vermittelnde Parteien – einen persönlichen oder unzulässigen Vorteil anbieten oder in Aussicht stellen, um geschäftliche oder sonstige Vorteile von Dritten im öffentlichen oder privaten Bereich zu erhalten oder zu behalten. Auch dürfen Lieferanten derartige Vorteile nicht als Gegenleistung für eine Vorzugsbehandlung durch Dritte annehmen. Die für Swagelok erstellten Dokumentationsunterlagen müssen genau, wahrheitsgetreu und vollständig sein und den geltenden Standards und Anforderungen entsprechen.

Interessenkonflikte

Bei Lieferanten, die im Namen von Swagelok handeln, sollten keine Interessenkonflikte bestehen, die ihr Urteilsvermögen, ihre Objektivität oder ihre Loyalität bei der Durchführung der Geschäftsaktivitäten und Aufträge von Swagelok beeinträchtigen könnten. Alle potenziellen Interessenkonflikte sollten proaktiv offengelegt werden.

Konfliktrohstoffe

Swagelok erwartet von seinen Lieferanten, dass diese ausschließlich Rohstoffe aus umweltfreundlichen und sozialverträglichen Quellen beziehen.

Unlautere Geschäftspraktiken

Die Standards für faire Geschäftspraktiken, Werbung und Wettbewerb sind einzuhalten. Lieferanten von Swagelok dürfen sich nicht an Angebots- und Preisabsprachen, Preisdiskriminierung oder anderen unfairen Geschäftspraktiken beteiligen, die gegen geltende Kartellgesetze verstoßen.

Marketing und Werbung

Ohne vorherige schriftliche Genehmigung ist es Lieferanten untersagt, Werbe-, Marketing- oder verkaufsfördernde Aktivitäten durchzuführen, die einen direkten oder impliziten Bezug auf Swagelok, den Firmennamen, das Firmenlogo oder Dienstleistungen enthalten.

Identitätsschutz

Lieferanten müssen geistige Eigentumsrechte wahren und Kundeninformationen schützen.

Arbeits- und Menschenrechte

Antidiskriminierung

Lieferanten dürfen Mitarbeiter nicht rassistisch oder wegen ihrer ethnischen Zugehörigkeit, ihres Glaubens, ihrer Hautfarbe, ihrer Religionszugehörigkeit, ihres Geschlechts (einschließlich Schwangerschaft), ihres Alters, ihrer Nationalität oder Abstammung, ihrer Behinderung, ihrer genetischen Merkmale, ihres Veteranen-/Militärstatus, ihrer sexuellen Orientierung, ihrer Geschlechtsidentität oder anderen nach geltendem Recht geschützten Eigenschaften diskriminieren.

Mitarbeiter mit Behinderungen wird ggf. angemessene Unterstützung bei der Ausübung ihrer Tätigkeiten angeboten.

Faires Miteinander

Lieferanten verpflichten sich, einen Arbeitsplatz zu schaffen, der frei von Belästigung ist. Lieferanten dürfen keine Belästigung oder rechtswidrige Diskriminierung am Arbeitsplatz tolerieren.

Prävention von Kinderarbeit

Der Einsatz von Kindern als Arbeitskräfte ist Lieferanten strengstens verboten. Kinderarbeit ist Arbeit, die für Kinder in geistiger, körperlicher, sozialer oder moralischer Hinsicht gefährlich oder schädlich ist oder die ihre schulischen Bedürfnisse in unangemessener Weise beeinträchtigt. Legitime betriebliche Ausbildungsprogramme in Einklang mit allen geltenden Gesetzen und Vorschriften werden unterstützt.

Arbeitszeiten

Die Lieferanten müssen gewährleisten, dass ihre Mitarbeiter alle geltenden Gesetze und verbindlichen Branchenstandards hinsichtlich der Anzahl der Arbeitsstunden und -tage befolgen. Bei etwaigen Widersprüchlichkeiten zwischen Gesetzen und verbindlichen Branchenstandards müssen Lieferanten den nationalen Rechtsvorschriften Vorrang geben.

Löhne und Sozialleistungen

Lieferanten sind verpflichtet, allen Mitarbeitern Löhne und Sozialleistungen zu zahlen, die den geltenden Gesetzen und verbindlichen Vereinbarungen entsprechen, auch in Bezug auf Überstunden und andere Bonusregelungen.

Bekämpfung von Sklaverei und Menschenhandel

Lieferanten dürfen nicht in Menschenhandel oder Sklavenarbeit verwickelt sein.

Gesundheit und Sicherheit

Arbeitsumfeld

Lieferanten müssen ihren Mitarbeitern sichere und gesundheitsverträgliche Arbeits- und – sofern zutreffend – Wohnbedingungen bieten. Zu den Mindestvoraussetzungen zählen sauberes Trinkwasser, angemessene sanitäre Einrichtungen, Notausgänge und wichtige Sicherheitsausrüstung, Zugang zu medizinischer Notversorgung sowie angemessen beleuchtete und ausgestattete Arbeitsplätze.

Außerdem müssen bei der Konstruktion und Instandhaltung der Einrichtungen die geltenden Standards gemäß einschlägiger Vorschriften und Verordnungen eingehalten werden. Lieferanten müssen ihren Mitarbeitern stets geeignete persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung stellen. Mitarbeiter dürfen nicht benachteiligt werden, wenn sie Sicherheitsbedenken äußern, und haben das Recht, unsichere Arbeitsbedingungen abzulehnen, ohne Nachteile befürchten zu müssen.

Gefahrenabwehr, Notfallbereitschaft und Notmaßnahmen

Lieferanten müssen Notfallpläne und -verfahren entwickeln, einschließlich Meldung von Notfällen, Benachrichtigung der Mitarbeiter und Evakuierungsverfahren, Mitarbeiterschulungen und Durchführung von Übungen, Bereitstellung geeigneter Erste-Hilfe-Ausrüstung, geeigneter Feuermelde- und Löschausrüstung, geeigneter Fluchtwege und Maßnahmen zur Wiederherstellung des Normalzustands.

Verfahren und Systeme zur Arbeitssicherheit

Lieferanten müssen sicherstellen, dass Mitarbeiter vor Aufnahme ihrer Tätigkeiten die erforderlichen Gesundheits- und Sicherheitsschulungen absolviert haben. Lieferanten sollten über ein schriftliches Sicherheits- und Gesundheitsprogramm verfügen. Lieferanten sind dafür verantwortlich, eine etwaige Exposition von Mitarbeitern gegenüber potenziellen Sicherheitsrisiken gemäß allen geltenden Standards und/oder Vorschriften sowie durch die Verwendung geeigneter Mittel zu erfassen und zu kontrollieren. Zu diesen Mitteln zählen z. B. Auslegung, technische und administrative Kontrollen, vorbeugende Wartung, Schulungen, Arbeitsverfahren und geeignete persönliche Schutzausrüstung.

Die Exposition von Mitarbeitern gegenüber Sicherheitsrisiken am Arbeitsplatz (z. B. elektrische und andere Energiequellen, Brand, Fahrzeuge, Rutsch-, Stolper- und Sturzgefahren) soll durch angemessene Auslegung, technische und administrative Kontrollen, vorbeugende Wartung und sichere Arbeitsverfahren (einschließlich Wartungssicherungen) kontrolliert werden. Lassen sich die Gefährdungen mit den genannten Mitteln nicht angemessen kontrollieren, müssen die Mitarbeiter mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung ausgestattet werden.

Umweltbelastungen

Umwelt

Die Swagelok Company engagiert sich für den Schutz und den Erhalt der Umwelt. Wir arbeiten unablässig daran, unseren ökologischen Fußabdruck zu minimieren und die Umweltbilanz unserer Tätigkeiten zu verbessern. Wir möchten mit Lieferanten zusammenarbeiten, die unsere Werte teilen. Deshalb erwarten wir unseren Lieferanten, dass sie entsprechende Maßnahmen ergreifen, um ihren Energieverbrauch, den Einsatz natürlicher Ressourcen, ihr Abfallaufkommen und ihre Treibhausgasemissionen zu reduzieren. Die Mindestvoraussetzung für Lieferanten ist die Einhaltung aller geltenden Umweltvorschriften, -bestimmungen und -gesetze in ihren jeweiligen Ländern. Die Pflichten der Lieferanten von Swagelok umfassen unter anderem:

  1. Einholung und Einhaltung aller erforderlichen Umweltgenehmigungen und -vorschriften
  2. Reduzierung, Kontrolle und/oder Beseitigung von Abwasser, Abfällen und Verschmutzungen an der Quelle
  3. Reduzierung, Kontrolle und/oder Beseitigung der Emissionen von flüchtigen chemischen Stoffen, ätzenden Stoffen, Partikeln, Aerosolen und Verbrennungsprodukten
  4. Einhaltung der Kennzeichnungs- und Warnvorschriften
  5. Ermittlung, Verwaltung und Handhabung regulierter Stoffe in Einklang mit den geltenden Gesetzen

Einhaltung des Ethikkodex

Wenn ein Lieferant von einem Verstoß gegen diese Richtlinien durch einen seiner Mitarbeiter, leitenden Angestellten oder Vertreter bzw. durch einen Mitarbeiter, leitenden Angestellten oder Vertreter von Swagelok Kenntnis erlangt, sollte der Lieferant diesen Verstoß der Ethik-Hotline von Swagelok unter folgender Adresse melden: https://swagelok.alertline.com/gcs/welcome.

Alternativ können Mitteilungen auch an folgende Adresse geschickt werden:

Swagelok Company
Attn: Corporate Counsel
29500 Solon Road
Solon, Ohio 44139, USA

Swagelok behält sich das Recht vor, die Einhaltung des Kodex durch seine Lieferanten im Rahmen von Audits oder durch andere Mittel zu überprüfen. Wenn Swagelok Kenntnis von Handlungen oder Bedingungen erlangt, die gegen den Kodex verstoßen, behält sich Swagelok das Recht vor, entsprechende Maßnahmen zu verlangen oder den Vertrag mit dem betreffenden Lieferanten zu kündigen.

Dieser Kodex gilt auch für alle Unterauftragnehmer des Lieferanten, die Waren oder Dienstleistungen für den Lieferanten bereitstellen. Der Lieferant übernimmt die volle Verantwortung für die Einhaltung des Kodex durch den/die Unterauftragnehmer, als würde er die Tätigkeiten selbst ausführen. Swagelok behält sich das Recht vor, Unterauftragnehmer des Lieferanten hinsichtlich der Einhaltung des Kodex zu überprüfen.

Wir sind davon überzeugt, dass wir durch die gemeinsame Einhaltung dieser Standards ein besseres Arbeitsumfeld für unsere Kunden, unsere Mitarbeiter, die Gesellschaft und unsere Welt schaffen.